Bautechnische Nachweise
Wir erstellen bautechnische Nachweise für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten. Sollten Sie einen öffentlich-Rechtlichen Nachweis für ein Nichtwohngebäude oder ein Wohngebäude ab GK 3 nach § 63 BauO NRW 2018 benötigen, kann ich Sie gerne an einen staatlich anerkannten Sachverständigen weiterleiten.