6. November 2016

Förderung

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Gefördert wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden. Dies erfolgt  in Form eines Individuellen Sanierungsfahrplans.

Die Förderung beträgt bis zu 50 % (maximal 4.000 €) der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Anzahl der Nutzungszonen des Gebäudes.

Förderung: Nichtwohngebäude

Wohngebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieberatungsberichte, derzeit bis zu 50 Prozent. Dabei hängt die Höhe der Förderung von Ihrer Immobilie ab. Ein- und Zweifamilienhäuser werden bis maximal 650 €, Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten bis maximal 850 €  gefördert.

Förderung: Wohngebäude

Förderprogramme

Zur Umsetzung der im Zuge einer Energieberatung ausgearbeiteten Maßnahmen zur energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes oder bei der Planung eines Effizienzhauses (Neubau), bietet die KfW lukrative Formen der Förderung. Mehr erfahren Sie unter:

Überblick :  Bundesförderung für effiziente Gebäude